Angaben zur Nachhaltigkeit

Angaben zur Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben


SFDR-Angaben

 

INTEGRATION VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN IN DEN INVESTITIONSENTSCHEIDUNGSPROZESS

 

Die nachstehenden Informationen zur Berücksichtigung von "Nachhaltigkeitsrisiken" in den Anlageentscheidungsprozess werden in Übereinstimmung mit Artikel 3 der EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Verordnung (EU) 2019/2088) ("SFDR") bereitgestellt.

 

Die Identifizierung von Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) durch Canada Green Invest Plus S.C.S. SICAV-RAIF (der "Fonds") ist ein integraler Bestandteil des Due-Diligence-Prozesses des Fonds für alle potenziellen Anlagen von Fonds, die von Canada Green Advisory S.à r.l. beraten werden. Alle potenziellen Anlagen müssen mit den Grundsätzen und Verpflichtungen des Fonds für verantwortungsbewusstes Investieren, wie sie in seiner ESG-Richtlinie festgelegt sind, sowie mit den Anlagebeschränkungen und -kriterien des Fonds vereinbar sein. Wenn sich während der Screening- oder Due-Diligence-Phase herausstellt, dass eine potenzielle Anlage nicht der ESG-Richtlinie des Fonds entspricht, wird die Anlagemöglichkeit nicht weiterverfolgt.

 

Der Fonds unterhält eine ESG-Richtlinie, in der die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Entscheidungsprozess sowie die Überwachung und Beaufsichtigung der Portfoliounternehmen durch den Fonds im Hinblick auf ESG-Risiken und -Chancen detailliert beschrieben werden. Die Bewertung der Anlagemöglichkeiten durch den Fonds umfasst stets die Identifizierung und Bewertung relevanter ESG-bezogener Risiken.

 

Bei der ersten Bewertung eines potenziellen neuen Projekts wird anhand einer Checkliste festgestellt, ob es offensichtliche Gründe für die Ablehnung einer Investition aufgrund von ESG-Themen gibt. Wenn eine potenzielle Investition in die Due-Diligence-Phase übergeht, wird eine obligatorische ESG-Due-Diligence-Prüfung durchgeführt. Eine Zusammenfassung aller ESG-Due-Diligence-Ergebnisse muss in das Investment Memorandum für eine vorgeschlagene Investition aufgenommen / beigefügt werden. Ein verpflichtendes ESG-Risikoscreening und eine summarische Bewertung der für eine Anlage relevanten ESG-Faktoren sind verpflichtende Aspekte der detaillierten Darstellung gegenüber dem AIFM, bevor eine Anlageentscheidung getroffen wird. Diese Überlegungen stellen sicher, dass der AIFM sich der potenziellen ESG-Risiken einer Zielanlage bewusst ist und in der Lage ist, diese angemessen zu bewerten, bevor er entscheidet, ob er eine Anlage des Fonds empfiehlt. Bei der Entscheidung, ob eine potenzielle Anlage empfohlen wird, berücksichtigt der AIFM unter anderem die Informationen zu ESG-Faktoren, die im Anlagevorschlag und/oder im ESG-Due-Diligence-Bericht sowie in der Präsentation vor dem AIFM enthalten sind. Kommt der AIFM zu dem Schluss, dass die mit einem Zielunternehmen verbundenen ESG-bezogenen Risiken zu hoch sind und/oder nicht angemessen gemindert werden können, wird die Anlagemöglichkeit nicht weiterverfolgt.

 

Im Rahmen seiner Überwachung und Beaufsichtigung der Portfoliounternehmen des Fonds wird er ausgewählte ESG-Leistungsindikatoren verfolgen und so die Auswirkungen seiner Investitionen auf soziale und ökologische Faktoren, einschließlich der Förderung der Ziele für nachhaltige Entwicklung, beobachten.

 

STELLUNGNAHME ZU DEN WICHTIGSTEN NACHTEILIGEN AUSWIRKUNGEN VON INVESTITIONSENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

 

Canada Green Invest Plus S.C.S. VERGÜTUNGSPOLITIK UND NACHHALTIGKEITSRISIKEN VON SICAV-RAIF

 

Die nachstehenden Informationen darüber, wie die Vergütungspolitik des Fonds mit der Einbeziehung von "Nachhaltigkeitsrisiken" in seinen Anlageberatungsprozess vereinbar ist, werden in Übereinstimmung mit Artikel 5 der EU-Offenlegungsverordnung über nachhaltige Finanzprodukte (Verordnung (EU) 2019/2088) ("SFDR") bereitgestellt.

 

Das Personal und die leitenden Angestellten des Fonds unterliegen einer jährlichen Leistungsüberprüfung, die die Grundlage für jede variable Vergütung bildet, die an diese Mitarbeiter/leitenden Angestellten gezahlt werden kann, und den Umfang dieser Vergütung. Das Risikomanagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) wird als Teil der Leistungsbeurteilung jeder relevanten Person berücksichtigt, einschließlich der Einhaltung der ESG-Richtlinie von AG Capital, in der die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch AG Capital in seinem Entscheidungsprozess sowie die Überwachung und Beaufsichtigung der Portfoliounternehmen durch den Fonds in Bezug auf das Management und die Minderung von ESG-Risiken und die Realisierung von ESG-bezogenen Chancen detailliert beschrieben wird.

 

Artikel 8 Angaben auf der Website


Die folgenden Informationen beziehen sich auf den Canada Green Invest Plus S.C.S SICAV-RAIF (der "Fonds").


a) Zusammenfassung

Der Fonds fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Anlage. Sie hat eine Reihe von ausgeschlossenen Branchen definiert, in die sie aus ökologischen, sozialen oder ethischen Gründen nicht investieren wird.

Eine ESG-Due-Diligence-Prüfung muss für alle potenziellen Anlagen des Fonds durchgeführt werden. Während der Investitionsphase werden die KPIs auf Unternehmens- und Portfolioebene überwacht; Bei den KPI werden nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Da die Datenverfügbarkeit in dem Segment, in dem der Fonds tätig ist, in der Regel begrenzt ist, werden alle Anstrengungen unternommen, um die erforderlichen Eingabedaten von den Portfoliounternehmen und Schätzungen zu sammeln, und Daten von Dritten können zur Ergänzung der gemeldeten Daten verwendet werden.

Der Fonds hat keinen Index als Referenzwert bestimmt.


b) "Kein nachhaltiges Anlageziel"

Dieses Finanzprodukt fördert ökologische oder soziale Merkmale, hat aber nicht das Ziel einer nachhaltigen Investition.


c) "Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts"

Der Fonds hat in seinem Emissionsdokument eine Reihe von Branchen definiert, in die er aus ökologischen, sozialen oder ethischen Gründen nicht investieren wird. Die Durchführung einer umfassenden ESG-Due-Diligence-Prüfung ist für alle neuen Anlagen des Fonds obligatorisch. ESG-KPIs der Portfoliounternehmen werden während des gesamten Anlagezeitraums erhoben und verfolgt. Auch die Beiträge der einzelnen Portfoliounternehmen zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) werden überwacht.


d) "Anlagestrategie"

Der Fonds wurde zum Zweck der Verwaltung seiner eigenen Anlagen und Vermögenswerte gegründet, d. h. der Investitionen des Fonds in Risikokapital im weitesten Sinne von Artikel 48 des RAIF-Gesetzes, um seinen Anteilseignern unter Berücksichtigung des Risikos, das sie in diesem Zusammenhang eingehen, das Ergebnis der Verwaltung seines Vermögens zu nutzen. Der Fonds kann jede Maßnahme ergreifen und jede Transaktion durchführen, die er für die Erfüllung und Entwicklung seines Zwecks für nützlich hält, soweit dies nach dem RAIF-Gesetz zulässig ist. ESG-Faktoren werden entlang des gesamten Investitionszyklus berücksichtigt, vom Screening über die Due Diligence bis hin zur Portfolioüberwachung und dem Exit.

Das Emissionsdokument des Fonds enthält eine vollständige Liste von Branchen und Geschäftsbereichen, in die der Fonds aus ökologischen, sozialen oder ethischen Gründen nicht investieren wird ("ausgeschlossene Branchen"). Darüber hinaus hält sich der Anlageberater des Fonds an eine umfassende ESG-Politik. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass für jede neue Anlage des Fonds eine ESG-Due-Diligence-Prüfung durchgeführt werden muss. Darüber hinaus wird es eine laufende Überwachung der Governance-Praktiken, der ESG-KPI-Berichterstattung der Portfoliounternehmen und auf Fondsebene geben.


e) "Anteil der Investitionen"

Der Fonds hat keine spezifizierte Aufteilung der Anlagen in Bezug auf die E/S-Merkmale. Alle Anlagen des Fonds müssen jedoch einer ESG-Due-Diligence-Prüfung unterzogen werden und unterliegen einer laufenden ESG-KPI-Überwachung als ökologische und soziale Schutzmaßnahme.


f) "Überwachung ökologischer oder sozialer Merkmale"

Alle Investitionen werden einem laufenden KPI-Monitoring unterzogen, das so geplant ist, dass nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren so weit wie möglich / praktikabel berücksichtigt werden.


g) "Methoden"

Um soziale oder ökologische Merkmale zu messen, werden relevante KPIs für die Portfoliounternehmen des Fonds verfolgt.


h) "Datenquellen und -verarbeitung"

Die Daten werden in erster Linie von den Portfoliounternehmen des Fonds zur Verfügung gestellt, soweit sie verfügbar und messbar sind. Gegebenenfalls können Schätzungen und Daten von externen Dienstleistern verwendet werden.


i) "Sorgfaltspflicht"

Für alle potenziellen Investitionen muss eine obligatorische ESG-Due-Diligence-Prüfung durchgeführt und die Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung dem Anlageausschuss vorgelegt werden.


j) "Strategien zur Einbindung"

Der Anlageberater steht in engem Kontakt mit den Unternehmen, in die investiert wird, und unterstützt sie bei der Weiterentwicklung in sozialen und ökologischen Fragen. Eine ESG-Roadmap sollte bei der Investition in ein Unternehmen besprochen werden.


k) wenn ein Index als Referenzwert designiert wird, um die durch das Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen, "designierter Referenzwert"


Es wurde kein Index als Referenz-Benchmark bestimmt.

 

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