Teilfonds 1 & 2 fördern ökologische oder soziale Merkmale gemäß den Bestimmungen von Artikel 8 der SFDR. Der Anlageprozess bezieht Nachhaltigkeitsaspekte in das Fundamentalresearch und in die Risikobetrachtung (Nachhaltigkeitsrisiken und negative Nachhaltigkeitsauswirkungen) ein, um die risikobereinigten Erträge zu erhöhen.
Teilfonds 1 &2 unterliegen der ESG-Politik des Fonds, die das ESG-Niveau seiner Investitionen misst und Mindestschwellen festlegt, die erfüllt werden müssen, damit ein Fonds als an die SFDR-Anforderungen angepasst gilt. Die Ziele sind: i) Aufbau eines Portfolios mit einer ESG-Gesamtbewertung, die über dem Marktdurchschnitt liegt; ii) ständige Überwachung der ESG-Performance der Portfolios im Laufe der Zeit; und iii) Integration der ESG-Kriterien in die klassische Finanzanalyse mit dem Ziel, das Risiko-Rendite-Verhältnis der Anlagen zu verbessern.
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